Die unten genannten Preise verstehen sich als „Ausrufpreise“. In dieser Auktion sind Gebote ab 50 % des Ausrufpreises möglich. Bleibt das Höchstgebot unter Ausruf, erfolgt der Zuschlag „unter Vorbehalt“, d.h. es ist die Zustimmung des Einlieferers (= Eigentümers) erforderlich. Ist in der Auktion der Ausruf erreicht oder überschritten, gibt es den sogenannten „direkten Zuschlag“, dann kommt in jedem Fall ein Kauf zustande.
Bitte beachten Sie, dass in der Auktion ein Aufgeld von 10 % auf den Hammerpreis erhoben wird.